In Deutschland sind laut BBK noch 579 öffentliche Schutzräume mit rund 478.000 Schutzplätzen dem Zivilschutz gewidmet, aber keiner davon ist funktions- oder einsatzbereit. Ein amtliches Verzeichnis zugänglicher Zufluchtsorte in Ihrer Nähe gibt es noch nicht; es ist in Planung (Stand 04.10.2026). Bis dahin nennt das BBK, wo Sie je nach Gefahr Schutz suchen: bei Explosionen in einem fensterlosen Innenraum, bei dem 2 Wände zwischen Ihnen und dem Außenbereich liegen, am besten im Keller.
Diese Seite gibt Angaben von Behörden und der Bundesregierung in eigenen Worten wieder; „Stand“ bedeutet: zuletzt geprüft am 04.10.2026. Die Seite macht keine Aussage zur Lage oder zur Wahrscheinlichkeit eines Konflikts und gibt keine Bauanleitungen. Im Ereignisfall gelten die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.
Gibt es öffentliche Schutzräume in Deutschland? 579 Anlagen, laut BBK nicht einsatzbereit
Ja, aber nur noch formal: Laut BBK sind in Deutschland 579 öffentliche Schutzräume mit rund 478.000 Schutzplätzen dem Zivilschutz gewidmet, und diese Anlagen sind weder funktions- noch einsatzbereit. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nennt 477.593 Schutzplätze.
- Rückgang: Von einst 1.967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind 579 verblieben (Bundesregierung, Drucksache 21/7120). Grund ist die Entscheidung des Bundes im Jahr 2007, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die Erhaltung einzustellen und die Anlagen nach und nach aus der Zivilschutzbindung zu entlassen.
- Stopp der Rückabwicklung: Das Bundesinnenministerium hat die Rückabwicklung mit Erlass vom 17. März 2022 gestoppt (BBK). Die 579 Anlagen sind jene, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht aus der Zivilschutzbindung entlassen waren.
- Lage: Öffentliche Schutzräume befinden sich laut BImA ausschließlich in den westlichen Bundesländern einschließlich Berlin; im Osten bestehende Anlagen wurden nach der Wiedervereinigung nicht in das Schutzbaukonzept des Bundes übernommen.
- Eigentum: Die Mehrzahl der Schutzräume gehört Privatpersonen sowie Städten und Gemeinden; der Bund hat meist nur ein Nutzungsrecht (BBK, BImA).
- Reaktivierung: Laut dem BImA-Bericht vom Mai 2023 ist eine Reaktivierung der noch gewidmeten Anlagen grundsätzlich möglich; Zeit und Kosten hängen vom gewünschten Schutzniveau ab (vier Schutzniveaus, vom Trümmer- und Splitterschutz bis zum Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren). Das BBK schreibt, die Anlagen seien akut nur sehr begrenzt nutzbar.
- Ausrichtung des geplanten Konzepts: Die Bundesregierung schreibt, dass einige wenige zentral gelegene Bunker für mehrere hundert oder tausend Menschen wegen der kurzen Vorwarnzeiten heute „weder sinnvoll noch ausreichend“ seien. Das geplante Schutzraumkonzept setzt auf viele dezentrale Zufluchtsorte.
Was ist der Unterschied zwischen Bunker, Schutzraum und Zufluchtsort?
„Bunker“ ist laut BBK die umgangssprachliche Bezeichnung für öffentliche Schutzräume; „Schutzraum“ ist ein Fachbegriff für speziell errichtete oder ertüchtigte Gebäude, und „Zufluchtsort“ meint nach den Plänen der Bundesregierung vorhandene Gebäude wie Keller, Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen.
- Hoch- und Tiefbunker: Sie wurden laut BBK als Luftschutzanlagen im Zweiten Weltkrieg und bis in die 1980er Jahre gebaut. Ein Bunker aus dieser Zeit ist nicht automatisch einer der 579 noch gewidmeten Schutzräume; ob eine bestimmte Anlage dazugehört, beantwortet die BImA.
- Mehrzweckanlagen: Seit Mitte der 1960er Jahre wurden öffentliche Schutzräume vor allem in Ballungszentren als Mehrzweckanlagen gebaut, zum Beispiel als Tiefgaragen oder Bahnhöfe (BBK).
- Schutzraum im Fachsinn: Nach Angaben der Bundesregierung zeichnet sich ein Schutzraum neben einer stärkeren Bauhülle durch Eingangsschleusen, Filterräume, Notausstiege sowie Lüftungs-, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen aus.
- Zufluchtsort: Die Bundesrepublik hat laut Bundesregierung flächendeckend eine „durchaus solide Bausubstanz“, die unter bestimmten Voraussetzungen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann, schwerpunktmäßig U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen und Kellerräume. Ein gewöhnlicher Keller kann demnach ein Zufluchtsort sein, ist aber kein Schutzraum im Fachsinn (Einordnung dieser Seite).
Gibt es ein Verzeichnis oder eine Karte der Schutzräume in meiner Nähe? Stand 04.10.2026
Nein, ein amtliches digitales Verzeichnis zugänglicher Zufluchtsorte gibt es noch nicht; laut BBK ist geplant, eines zu entwickeln, und die Stelle, die Auskunft geben wird, steht derzeit noch nicht fest. Eine Liste der 579 gewidmeten Standorte nennt das BBK auf seiner Seite zu Schutzbauwerken nicht; Fragen dazu beantwortet die BImA.
- BBK (abgerufen 04.10.2026): Es ist geplant, ein digitales Verzeichnis zu entwickeln, das alle zugänglichen Zufluchtsorte darstellt. Auch eine Beschilderung ist im Gespräch.
- Bundesregierung (Drucksache 21/7120 vom 10.07.2026): Die Erfassung von Zufluchtsräumen in Bestandsgebäuden hat mit zwei Pilotprojekten begonnen. Das Schutzraumkonzept soll der Herbst-Innenministerkonferenz zum Beschluss vorgelegt werden. Die Orte sollen bundesweit erfasst und insbesondere in der Warn-App NINA sichtbar gemacht werden; der Bund will das finanzieren.
- BImA (abgerufen 04.10.2026): Das geplante Verzeichnis soll es ermöglichen, die nächstgelegenen Schutzorte über Warn- und Kartendienste, auch per Mobiltelefon, zu ermitteln. Ein konkreter Veröffentlichungstermin für das Schutzraumkonzept wird dort nicht genannt.
- Nächster Termin: Die Herbstsitzung der Innenministerkonferenz findet vom 2. bis 4. Dezember 2026 statt (Behörde für Inneres und Sport Hamburg).
Karten oder Listen aus anderen Quellen stammen nicht von BBK oder BImA; viele zeigen historische Bunker, etwa als Ausflugsziel oder Museum. Ob eine dort verzeichnete Anlage im Ernstfall nutzbar ist, geht daraus nicht hervor. Diese Seite behandelt den Schutz im Ernstfall, nicht die Besichtigung historischer Anlagen.
Stand dieses Abschnitts: 04.10.2026. Wir prüfen ihn nach der Herbstsitzung der Innenministerkonferenz im Dezember 2026 erneut.
Wo suche ich Schutz, wenn kein Bunker in der Nähe ist? Schutzorte je nach Gefahr (BBK)
Bei Explosionen bieten laut BBK Keller, Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen Schutz, ohne Keller innenliegende Räume ohne Fenster; bei Hochwasser dagegen höher gelegene Stockwerke, und der Keller darf dann nicht betreten werden. Einen einzigen sicheren Ort für alle Lagen nennt das BBK nicht.
| Situation | Wo Schutz suchen laut BBK |
|---|---|
| Explosionen, auch bei Luftangriffen, zu Hause | Fensterlose Kellerräume bieten viel Schutz. Ohne Keller: innenliegende Räume wie Treppenhaus, Bad oder Flur. Das Dachgeschoss meiden, weil ein Dach wenig Schutz bietet. |
| Explosionen, unterwegs | Öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Schulen, Museen, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen. Viel Abstand zu offenen Eingängen, Fenstern und Türen halten; keine Aufzüge nutzen. |
| Gase oder Dämpfe im Freien | In ein Gebäude gehen, Fenster und Türen schließen und abdichten, möglichst in obere Stockwerke, Lüftungen ausschalten. Ist kein Gebäude in Reichweite: im Auto, Belüftung und Klimaanlage aus. |
| Gase oder Gefahrstoffe im Gebäude | Das Gebäude verlassen. |
| Radioaktive Stoffe | So tief wie möglich in innenliegenden Räumen, am besten in Kellern, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen. Dicke Mauern und Erde erhöhen den Schutz vor Strahlung. |
| Hochwasser, Starkregen, Sturz- oder Sturmfluten | Höher gelegene Bereiche oder Stockwerke. Den Keller auf keinen Fall betreten (die Tür lässt sich bei Flutung von innen nicht mehr öffnen; Gefahr eines tödlichen Stromschlags); Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen und Unterführungen meiden. |
Zu radioaktiven Stoffen und Gefahrstoffen finden Sie Einzelheiten unter CBRN-Schutz, zu Jodtabletten unter Jodtabletten.
Was bedeutet die Regel der 2 Wände?
Nach Angaben des BBK sollen zwischen Ihnen und dem Außenbereich 2 Wände liegen: Wird die Außenwand durch eine Explosion beschädigt, kann die zweite Wand vor eindringenden Splittern und Trümmern schützen. Je abgeschirmter der Raum im Gebäudeinneren liegt, desto besser; geeignet sind innenliegende Räume ohne Fenster mit möglichst wenigen Außenwänden und Türen.
Was tun, wenn ich vor Ort eine Gefahr erkenne?
- Eigenschutz hat laut BBK oberste Priorität.
- Erkennen Sie eine Gefahrensituation, informieren Sie die Polizei unter 110. Sind bei einem Schadensereignis noch keine Einsatzkräfte da, wählen Sie 112.
- Beachten Sie Durchsagen der Behörden und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Telefonieren Sie nur im äußersten Notfall, damit die Leitungen nicht zusammenbrechen.
Zur Vorbereitung empfiehlt das BBK, die kostenlose Warn-App NINA zu nutzen und das Mobiltelefon stets aufgeladen zu halten; zu Warnwegen siehe Warnung: So werden Sie gewarnt.
Weitere Schritte, Checkliste und Notgepäck: Krieg in Deutschland: Vorbereitung nach BBK und Notgepäck-Packliste.
Gibt es Vorgaben für einen privaten Schutzraum zu Hause?
Verbindliche Bauvorgaben oder eine amtliche Anleitung für private Schutzräume nennen die ausgewerteten Quellen (BBK, BImA, Drucksache 21/7120) derzeit nicht; Handlungsempfehlungen für private Keller sind Teil des noch nicht veröffentlichten Schutzraumkonzepts.
- Ehemalige Hausschutzräume: Die Aufhebung der Zivilschutzbindung und die Rückabwicklung der Hausschutz- und Schulschutzräume sind laut BImA seit 2009 vollständig abgeschlossen.
- Schutzraumkonzept: Es umfasst laut Bundesregierung öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume und wird derzeit mit den Ländern abgestimmt. Laut BImA gehören dazu Handlungsempfehlungen zur niedrigschwelligen Herrichtung schutzbietender Räume in privaten Kellern.
- Bis dahin: Die Kriterien des BBK für einen geeigneten Raum lauten: innenliegend, ohne Fenster, mit möglichst wenigen Außenwänden und Türen, am besten im Keller; bei Hochwasser gilt das nicht (BBK, „Schutz suchen“).
Wer ist für öffentliche Schutzräume zuständig, und wen kann ich fragen?
Zuständig ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die am 1. September 2020 die Bewirtschaftung und Abwicklung der öffentlichen Schutzräume übernommen hat; Fragen beantwortet die Zivilschutz-Hotline.
- Telefon: +49 (0)228 848 30400, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.
- E-Mail: Zivilschutz@bundesimmobilien.de
- Sitz der zuständigen Stelle: Bielefeld (BImA, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Zivilschutz).
Häufige Fragen
Gibt es einen Schutzraum in meiner Nähe?
Das lässt sich derzeit nicht über ein amtliches Verzeichnis klären. Laut BBK sind noch 579 öffentliche Schutzräume dem Zivilschutz gewidmet, sie sind aber weder funktions- noch einsatzbereit. Ein digitales Verzeichnis zugänglicher Zufluchtsorte ist geplant; die Stelle, die Auskunft geben wird, steht noch nicht fest (Stand 04.10.2026). Fragen zu den gewidmeten Anlagen beantwortet die BImA.
Gibt es noch Bunker in Deutschland?
Ja, aber nur noch 579 öffentliche Schutzräume (umgangssprachlich Bunker) mit rund 478.000 Schutzplätzen sind dem Zivilschutz gewidmet, und diese sind laut BBK weder funktions- noch einsatzbereit. Der Bund hat den Bau und die Unterhaltung 2007 aufgegeben; die Rückabwicklung wurde mit Erlass vom 17. März 2022 gestoppt.
Wo finde ich Schutzräume in Deutschland auf einer Karte?
Eine amtliche Karte gibt es noch nicht. Laut Bundesregierung (Drucksache 21/7120 vom 10.07.2026) sollen Zufluchtsräume wie Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Keller bundesweit erfasst und insbesondere in der Warn-App NINA sichtbar gemacht werden; zwei Pilotprojekte haben begonnen, und das Konzept soll der Herbst-Innenministerkonferenz (2. bis 4. Dezember 2026) zum Beschluss vorgelegt werden.
Was bedeutet die Regel der 2 Wände?
Laut BBK sollen 2 Wände zwischen Ihnen und dem Außenbereich liegen. Wird die Außenwand bei einer Explosion beschädigt, kann die zweite Wand vor eindringenden Splittern und Trümmern schützen.
Wo suche ich Schutz, wenn ich keinen Keller habe?
Laut BBK sind dann innenliegende Räume wie Treppenhäuser, Bäder oder Flure geeignet; das Dachgeschoss meiden Sie, weil ein Dach wenig Schutz vor Druckwellen, Glassplittern und Trümmern bietet.
Wer ist für öffentliche Schutzräume zuständig?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA); sie hat die Zuständigkeit am 1. September 2020 übernommen. Die Zivilschutz-Hotline erreichen Sie unter +49 (0)228 848 30400, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.
Quellen
- BBK: Schutzbauwerke, abgerufen 04.10.2026
- BBK: Explosionen: Hier finden Sie Schutz, abgerufen 04.10.2026
- BBK: Schutz suchen, abgerufen 04.10.2026
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA): Rechtliche Abwicklung öffentlicher Schutzräume, abgerufen 04.10.2026
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7120, Antwort der Bundesregierung „Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung“ (Fragen 40 bis 44, S. 15–16), 10.07.2026
- Behörde für Inneres und Sport Hamburg: Termine der Innenministerkonferenz 2026, abgerufen 04.10.2026