CBRN steht für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren; früher sprach man von ABC-Schutz, heute ist CBRN der international übliche Begriff. Bei einer Freisetzung gilt laut BBK im Haus: im Gebäude bleiben, Fenster und Türen schließen, Lüftung ausschalten, Radio einschalten und auf die Entwarnung warten. Jodtabletten nehmen Sie laut BfS nur nach ausdrücklicher Aufforderung der Katastrophenschutzbehörden ein; Personen über 45 Jahre rät das BfS davon ab.
Diese Seite gibt Hinweise des BBK und des BfS wieder. Die Seite ersetzt weder Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte noch eine ärztliche Beratung. Bei einem Ereignis gelten immer die aktuellen Durchsagen vor Ort. Weiterführend: BBK-Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ · Stromausfall: Was tun?
Was bedeutet CBRN? Vier Gefahrenarten: chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear
CBRN ist die Abkürzung für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren, die durch unfallbedingte oder absichtliche Freisetzung, durch ihre Verbreitung oder ihre Auswirkungen die Gesellschaft gefährden können (BfS-Glossar).
- C (chemisch): Chemikalien in fester, flüssiger oder gasförmiger Form; viele Stoffe sind brennbar, ätzend oder giftig. Beispiele des BBK: Unfälle von Gefahrguttransportern, Brände in Fabriken oder Lagern mit chemischen Produkten.
- B (biologisch): Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten und Toxine, die schwere Krankheiten auslösen können.
- R (radiologisch): radioaktive Stoffe und ihr Zerfall, zum Beispiel aus Medizin, Forschung und Transport oder bei einer „schmutzigen Bombe“.
- N (nuklear): Folgen nuklearer Kettenreaktionen (Kernspaltung), also Unfälle in Kernkraftwerken und der Einsatz von Kernwaffen.
Laut BBK können CBRN-Gefahrstoffe gas- oder dampfförmig, als Aerosole, flüssig oder fest auftreten. Für die Wirkung auf Betroffene ist es unerheblich, ob sie vorsätzlich oder durch einen Unglücksfall freigesetzt werden. „Ein Laie kann in der Regel die Gefährlichkeit nicht erkennen“, schreibt das BBK; deshalb gilt: Wenn etwas passiert, melden Sie es der Rettungsleitstelle (Tel. 112) oder der Giftnotrufzentrale.
Warum heißt es CBRN und nicht mehr ABC-Schutz?
CBRN ist laut BBK der Begriff, der international verwendet wird; ABC-Schutz (atomar, biologisch, chemisch) unterscheidet nicht zwischen nuklearen und radioaktiven Bedrohungen und steht in Deutschland noch in vielen Schriftstücken und Dienstvorschriften. Das „A“ wird bei CBRN in N-Gefahren (Kernbrennstoffe und die Auswirkungen nuklearer Kettenreaktionen) und R-Gefahren (alle anderen radioaktiven Stoffe) geteilt.
Was ist der Unterschied zwischen radiologisch und nuklear?
Nuklear (N) bezeichnet Gefahren aus nuklearen Kettenreaktionen, also Kernspaltung, im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen, etwa bei Kernkraftwerksunfällen und dem Einsatz von Kernwaffen; radiologisch (R) bezeichnet Gefahren durch andere radioaktive Stoffe und deren Zerfall. Das BBK beschreibt beide als unterschiedliche Ausbringungsarten einer radioaktiven Kontamination.
Quelle: BBK, CBRN-Schutz, Radiologische und nukleare Gefahren, Handeln bei Gefahrstoff-Freisetzung; BfS, Glossar CBRN; geprüft am 04.10.2026.
Was tun bei einer CBRN-Gefahr im Haus? 13 Punkte des BBK
Das BBK rät bei einer Gefahrstofffreisetzung zu Hause: im Gebäude bleiben, Fenster und Türen schließen, Ventilatoren und Klimaanlagen ausschalten, einen Innenraum ohne Außenfenster aufsuchen, Radio einschalten und erst nach der Entwarnung das Gebäude verlassen oder Fenster öffnen.
Die Punkte stehen hier in der Reihenfolge und im Wortlaut des BBK („Verhalten im Haus bei Gefahrstofffreisetzung“). Das BBK nennt sie für den Fall, dass Sie zu Hause sind, wenn eine Warnmeldung Sie erreicht:
- Bleiben Sie im Gebäude.
- Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf.
- Informieren Sie – falls erforderlich – andere Hausbewohner.
- Schließen Sie Fenster und Türen.
- Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlagen aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen.
- Suchen Sie einen geschützten Innenraum der Wohnung auf, der möglichst keine Außenfenster hat.
- Im Falle einer Freisetzung radioaktiver Stoffe suchen Sie vorzugsweise einen Kellerraum auf.
- Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch durch Kerzen oder Ähnliches.
- Schalten Sie zu Ihrer Information das Radio (UKW, Regionalsender) oder das Fernsehgerät ein.
- Beachten Sie die Durchsagen der Behörden und Einsatzkräfte.
- Telefonieren Sie nur in Notfällen.
- Benutzen Sie beim Eindringen von Gefahrstoffen vorhandene Atemschutzgeräte, notfalls einen improvisierten Mundschutz (OP-Masken, Tücher …).
- Warten Sie auf Entwarnung, bevor Sie das Gebäude verlassen oder Fenster öffnen. Verfolgen Sie dazu Meldungen im Radio, Internet oder über die Warn-App NINA.
Wenn im Gebäude Gase, Dämpfe oder gefährliche Flüssigkeiten ausgetreten sind, verlassen Sie laut BBK das Gebäude. Der Rat „drinnen bleiben“ gilt für Freisetzungen draußen.
Quelle: BBK, Verhalten im Haus bei Gefahrstofffreisetzung; Schutz suchen; geprüft am 04.10.2026.
Was tun bei einer CBRN-Gefahr im Freien oder im Auto?
Im Freien suchen Sie laut BBK das nächste geschlossene Gebäude auf, bewegen sich möglichst quer zur Windrichtung und atmen möglichst durch einen Atemschutz, zumindest durch ein Taschentuch; im Auto schalten Sie die Belüftung aus und schließen die Fenster.
Was tun im Freien?
- Achten Sie auf Durchsagen von Polizei oder Feuerwehr.
- Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest durch ein Taschentuch.
- Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf.
- Wenn Sie bereits mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie beim Betreten des Gebäudes Oberbekleidung und Schuhe. Verpacken Sie sie in Plastikbeuteln und platzieren Sie diese außerhalb des Wohnbereichs, sofern möglich vor dem Gebäude.
- Waschen Sie sich zuerst gründlich die Hände, dann Gesicht und Haare, ebenso Nase und Ohren mit Wasser und Seife. Im Falle der Freisetzung biologischer Stoffe ist zusätzlich eine Händedesinfektion zu empfehlen.
- Befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden: im Gebäude bleiben, Fenster und Türen schließen, Lüftung aus, Radio an.
Was tun im Auto?
- Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
- Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.
- Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf, wenn die Behörden und Einsatzkräfte keine gegenteilige Anweisung erteilen. Erbitten Sie Einlass und beachten Sie dort die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden.
Quelle: BBK, Verhalten im Freien oder im Auto bei Gefahrstofffreisetzung, geprüft am 04.10.2026.
Was tun bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren? Die Übersicht laut BBK
Die Grundregel des BBK ist für alle vier Gefahrenarten gleich (Gebäude, Fenster und Türen zu, Lüftung aus, Radio an); unterschiedlich ist nur, wo Sie sich im Gebäude aufhalten und welche Zusatzhinweise gelten.
| Gefahr | Was tun laut BBK (Quelle) |
|---|---|
| C: chemisch | Treten im Freien Gase oder Dämpfe aus: in ein Gebäude gehen, Fenster und Türen schließen und abdichten, Lüftungen ausschalten, möglichst in obere Stockwerke, weil die meisten Gase schwerer als Luft sind und sich am Boden sammeln. Keller und Senken meiden. Ist kein Gebäude in Reichweite: im Auto Schutz suchen, Belüftung und Klimaanlage abstellen. Sind Gase, Dämpfe oder gefährliche Flüssigkeiten im Gebäude ausgetreten: das Gebäude verlassen. Quelle: BBK, Schutz suchen; Die unterschiedlichen Gefahrstoffe |
| B: biologisch | Wie bei allen Gefahrstoffen im Gebäude bleiben und Durchsagen beachten. Bei Gefahr der Aufnahme über die Atemwege zumindest provisorischen Atemschutz nutzen, zum Beispiel einen Heimwerker-Mundschutz. Nach Kontakt: Kleidung wechseln, Hände, Gesicht, Haare, Nase und Ohren mit Wasser und Seife waschen und zusätzlich die Hände desinfizieren. Quelle: BBK, Die unterschiedlichen Gefahrstoffe; Im Freien oder im Auto |
| R: radiologisch | Treten radioaktive Stoffe aus: so tief wie möglich in innenliegenden Räumen oder am besten in Kellern, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen Schutz suchen, weg von Fenstern und Glasflächen; dicke Mauern und Erde erhöhen den Schutz vor Strahlung. Im Haus vorzugsweise einen Kellerraum aufsuchen. Atemschutz hilft gegen die Aufnahme radioaktiver Stoffe in die Lunge. Quelle: BBK, Schutz suchen; Die unterschiedlichen Gefahrstoffe |
| N: nuklear | So tief wie möglich, innenliegend oder im Keller; bei Explosionen zusätzlich Fenster und Glasflächen meiden, und wenn kein unterirdischer Raum in der Nähe ist, innenliegende Räume ohne Fenster aufsuchen. Laut BfS ist bei einer Nuklearwaffen-Explosion der Aufenthalt in einem Gebäude in den ersten 24 bis 48 Stunden eine empfohlene Maßnahme. Quelle: BBK, Schutz suchen; BfS, Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung |
Oben oder im Keller? Warum das BBK bei Chemie und Radioaktivität Unterschiedliches rät
Bei Gasen und Dämpfen rät das BBK zu oberen Stockwerken, bei radioaktiven Stoffen zum Keller. Der Grund steht in der BBK-Beschreibung der Gefahrstoffe: Die meisten Gase und Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich in Senken oder Kellerräumen sammeln, während ionisierende Strahlung beim Durchdringen von Materie abgeschwächt wird und die Abschwächung in Kellerräumen durch die angrenzende Erdschicht und die oberen Stockwerke besonders groß ist. Welche Gefahr vorliegt, sagen die Durchsagen der Behörden; ein Laie kann sie in der Regel nicht erkennen.
Wie schützt ein Gebäude vor radioaktiver Strahlung? Laut BfS bis zu 85 % bei Gammastrahlung
Ein geschlossenes Gebäude schirmt Alpha- und Betastrahlung laut BfS zu 100 % ab und Gammastrahlung je nach Bauart und Aufenthaltsort um bis zu 85 %; im Keller werden mehr als 85 % der Strahlung abgehalten.
- Tür und Fenster zu, Lüftung aus: Das verhindert laut BfS, dass radioaktive Stoffe mit der Luft in die Wohnung gelangen und eingeatmet werden. Je weniger Luft von draußen ins Gebäude gelangt, desto besser.
- Material zwischen sich und die Außenwelt bringen: Decken, Wände und in Kellerräumen Erdreich. Die sichersten Gebäude bestehen aus Ziegelstein- oder Betonwänden; die Gammastrahlung von radioaktivem Jod wird durch 6 Zentimeter Beton um etwa 75 % reduziert.
- Fahrzeuge und Wohnmobile: laut BfS kein ausreichender Schutz, aber besser als ein Aufenthalt im Freien.
- Kontaminierte Oberbekleidung: idealerweise vor Betreten des Gebäudes ablegen und in Plastiktüten außerhalb des Hauses verstauen; ungeschützte Hautstellen unter fließendem Wasser waschen, ohne dass Wasser in Mund, Nase und Augen läuft.
- Atemschutz im Haus: Die zusätzliche Schutzwirkung einer FFP3-Maske im Haus kann laut BfS vernachlässigt werden, weil die Masken nur vor radioaktiven Staubpartikeln schützen, die bei geschlossenen Fenstern nur reduziert in die Wohnung gelangen.
- Lebensmittel, Getränke und Wasser: Was sich bereits in Lagern, Geschäften oder Ihrem Schutzraum befindet, kann laut BfS sicher verwendet werden; Leitungswasser kann bedenkenlos genutzt werden, falls es keine anderen behördlichen Empfehlungen gibt.
- Wie lange drinnen bleiben? So lange, wie die Katastrophenschutzbehörden den „Aufenthalt in Gebäuden“ empfehlen; die Behörden informieren, wann Sie das Gebäude wieder verlassen können. Bei einer Nuklearwaffen-Explosion nimmt die Strahlenbelastung laut BfS innerhalb von 48 Stunden etwa um den Faktor 100 ab.
- Nicht auf eigene Faust evakuieren: „Von eigenständiger Evakuierung wird strengstens abgeraten, bis die gefährdeten Fallout-Gebiete identifiziert und sichere Routen für eine mögliche Evakuierung ausgewiesen wurden.“ (BfS) Bleiben Sie an dem Ort, der Sie am besten schützt, sofern Sie nicht von einer unmittelbaren Gefahr bedroht sind, zum Beispiel durch Feuer, Gasleck, Gebäudeeinsturz oder ernsthafte Verletzung.
Quelle: BfS, Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung, geprüft am 04.10.2026. Zum Notgepäck: Notgepäck-Packliste.
Wann Jodtabletten einnehmen? Nur nach Aufforderung der Behörden und laut BfS nur bis 45 Jahre
Hochdosierte Jodtabletten sollten laut BfS „nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen werden – und nur in der von den Behörden genannten Dosis“; Personen über 45 Jahre wird von einer Einnahme abgeraten.
Ausführlich: Jodtabletten: Einnahme, Dosis und Verteilung laut BfS
„Da die Einnahme der hochdosierten Jodtabletten zu Nebenwirkungen führen kann, wird von einer Eigenmedikation dringend abgeraten.“ (BfS)
- Wann: Der richtige Zeitpunkt der Einnahme wird laut BfS in einem Notfall von den Katastrophenschutzbehörden über die Medien bekannt gegeben. Grundsätzlich ist die einmalige Einnahme ausreichend; weitere Tabletten sollten nur eingenommen werden, wenn die Katastrophenschutzbehörde dies empfiehlt.
- Wer: Nach ausdrücklicher Aufforderung sollten in den betroffenen Gebieten alle Personen bis 45 Jahre hochdosierte Jodtabletten einnehmen; die Dosierung hängt vom Alter ab. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist die Einnahme laut BfS besonders wichtig, bei Schwangeren dient sie insbesondere dem Schutz des ungeborenen Kindes.
- Über 45 Jahre: „Personen über 45 Jahre wird von einer Einnahme von Jodtabletten zur Schilddrüsenblockade abgeraten. Für sie überwiegen die Risiken von Nebenwirkungen den Nutzen der Vermeidung eines erhöhten Risikos für Schilddrüsenkrebs.“ (BfS)
- Schilddrüsenerkrankung: Personen, bei denen eine Schilddrüsenerkrankung bekannt ist, sollten Jodtabletten erst nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt einnehmen.
- Reichweite: Die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten schützt laut BfS ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe.
- Woher: Für Lagerung und Verteilung sind die Bundesländer zuständig. In der direkten Umgebung eines Kernkraftwerks sind die Tabletten je nach Bundesland an Haushalte vorverteilt oder lokal gelagert, etwa in Rathäusern oder Feuerwehrhäusern. Im Ereignisfall werden die Tabletten nach Angabe des BfS an Feuerwehrwachen, Rathäusern, Apotheken oder bekannten Wahllokalen abgegeben; die Bürger werden durch Aufruf in den Medien aufgefordert, sie abzuholen. Über die geplanten Abläufe informieren Sie sich bei Ihrer Katastrophenschutzbehörde.
Quelle: BfS, Einnahme und Wirkung von Jodtabletten, geprüft am 04.10.2026. Dies ist keine medizinische Beratung und keine Kaufempfehlung.
Wie werde ich bei einer CBRN-Gefahr gewarnt? Sirenen, Radio, NINA und Cell Broadcast
Die Behörden warnen die Bevölkerung laut BBK über einen Mix aus Kanälen: Sirenen, Radio und Fernsehen, Warn-Apps wie NINA, Cell Broadcast auf dem Handy (in Deutschland seit dem 23. Februar 2023), Lautsprecherwagen, Stadtinformationstafeln und Internetseiten.
Ausführlich: Sirenensignale, Cell Broadcast und NINA erklärt
- Warn-App NINA: die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes mit Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen.
- Cell Broadcast: Warnung direkt aufs Handy oder Smartphone.
- Radio: Das BBK nennt für Gefahrstofffreisetzungen ausdrücklich Radio (UKW, Regionalsender) und Fernsehen; das BfS rät bei Stromausfall zu batteriebetriebenen Radiogeräten.
- Internet: Alle aktuellen amtlichen Warnungen des Zivil- und Katastrophenschutzes sind über warnung.bund.de abrufbar.
Das BBK betont, dass der Warnmix mehrere Kanäle gleichzeitig nutzt: Fällt ein Kanal aus oder wird eine Meldung auf einem Kanal nicht wahrgenommen, wird über weitere Kanäle gewarnt. Mehr zu den Handlungsempfehlungen bei Stromausfall: Stromausfall: Was tun?
Quelle: BBK, So werden Sie gewarnt; BfS, Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung; geprüft am 04.10.2026.
Wer ist bei CBRN-Gefahren zuständig?
Melden Sie ein Ereignis der Rettungsleitstelle (Tel. 112) oder der Giftnotrufzentrale; bei einem radiologischen Notfall können die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer Schutzmaßnahmen wie „Aufenthalt in Gebäuden“ anordnen (BfS).
- Im Ereignis: Rettungsleitstelle (112) oder Giftnotrufzentrale. Die Nummer der Giftnotrufzentrale in Ihrer Nähe erfragen Sie laut BBK bei Ihrer Gemeinde.
- Schutzmaßnahmen und Jodtabletten: Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können den Aufenthalt in Gebäuden anordnen und legen die betroffenen Gebiete fest; für Lagerung und Verteilung der Jodtabletten sind die Bundesländer zuständig (BfS).
- BBK: Das Referat CBRN-Schutz entwickelt auf Grundlage des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG § 4, § 13) Konzepte zum Schutz vor und zur Bekämpfung von CBRN-Gefahren, entwickelt technische Lösungen für die Ausstattung der Einsatzkräfte und optimiert Meldewege und Abläufe von Ersteinsatzkräften.
Quelle: BBK, CBRN-Schutz und Handeln bei Gefahrstoff-Freisetzung; BfS, Aufenthalt in Gebäuden und Jodtabletten; geprüft am 04.10.2026.
Häufige Fragen
Wofür steht die Abkürzung CBRN?
CBRN steht für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren; früher wurde der Begriff ABC-Gefahrstoffe (atomar, biologisch, chemisch) verwendet.
Was ist der Unterschied zwischen CBRN und ABC-Schutz?
Bei CBRN wird das „A“ des ABC-Schutzes in N-Gefahren (Kernbrennstoffe und nukleare Kettenreaktionen) und R-Gefahren (alle anderen radioaktiven Stoffe) unterteilt; ABC-Schutz unterscheidet nicht zwischen nuklearen und radioaktiven Bedrohungen.
Was ist der Unterschied zwischen radiologisch und nuklear?
Nuklear bezeichnet Gefahren aus Kernspaltung, etwa bei Kernkraftwerksunfällen und Kernwaffen; radiologisch bezeichnet Gefahren durch andere radioaktive Stoffe, zum Beispiel durch eine „schmutzige Bombe“.
Was soll ich bei einer Gefahrstofffreisetzung zuerst tun?
Das BBK rät: im Gebäude bleiben, Fenster und Türen schließen, Ventilatoren und Klimaanlagen ausschalten, einen Innenraum ohne Außenfenster aufsuchen, Radio einschalten und auf die Entwarnung warten; ein Ereignis melden Sie der Rettungsleitstelle unter 112.
Welchen Atemschutz nennt das BBK?
Das BBK schreibt, beim Eindringen von Gefahrstoffen vorhandene Atemschutzgeräte zu benutzen, notfalls einen improvisierten Mundschutz (OP-Masken, Tücher); im Freien möglichst durch einen Atemschutz atmen, zumindest durch ein Taschentuch.
Wer sollte Jodtabletten einnehmen?
Laut BfS nach ausdrücklicher Aufforderung der Katastrophenschutzbehörden alle Personen bis 45 Jahre in den betroffenen Gebieten, in der von den Behörden genannten Dosis; Personen über 45 Jahre wird davon abgeraten.
Quellen
- BBK: CBRN-Schutz, geprüft am 04.10.2026
- BBK: Radiologische und nukleare Gefahren, geprüft am 04.10.2026
- BBK: Handeln bei Gefahrstoff-Freisetzung, geprüft am 04.10.2026
- BBK: Die unterschiedlichen Gefahrstoffe, geprüft am 04.10.2026
- BBK: Verhalten im Haus bei Gefahrstofffreisetzung, geprüft am 04.10.2026
- BBK: Verhalten im Freien oder im Auto bei Gefahrstofffreisetzung, geprüft am 04.10.2026
- BBK: Schutz suchen, geprüft am 04.10.2026
- BBK: So werden Sie gewarnt, geprüft am 04.10.2026
- BBK: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen, 2. Aufl., Stand 11/2025, Kapitel „Schutz suchen“, geprüft am 04.10.2026
- BfS: Glossar: CBRN, geprüft am 04.10.2026
- BfS: Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung, geprüft am 04.10.2026
- BfS: Jodtabletten: Einnahme und Wirkung, geprüft am 04.10.2026