Zahlen nach BBK-Ratgeber (2. Auflage, 11/2025) und BLE · Stand-Datum auf jeder SeiteWerbefinanziert · Impressum

Notstromaggregat ins Hausnetz einspeisen: Was erlaubt ist (NAV § 13 und § 19)

Ein Notstromaggregat dürfen Sie nicht selbst ans Hausnetz anschließen: Ohne fachgerechte Netztrennung speist es ins öffentliche Netz zurück und gefährdet das Leben der Monteure. Die Arbeiten dürfen nach § 13 Abs. 2 NAV nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragener Betrieb ausführen, und vor der Errichtung einer Eigenanlage ist dem Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 NAV Mitteilung zu machen. Wer nur einzelne Geräte versorgen will, betreibt sie direkt am Aggregat und braucht keine Einspeisung.

Autor: Laust KehletStand: 05.10.2026Quellen: NAV, EEG, MaStRV, BNetzA, VDN-Richtlinie, TAB, BBK, DGUV, VDE/DKE, Herstellerhandbücher

Keine Rechtsberatung und keine Anleitung

Diese Seite erklärt, was gilt, und verweist auf die Fachleute. Sie ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Die Errichtung, Erweiterung oder Änderung der Hausinstallation führt der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragener Elektroinstallationsbetrieb aus (§ 13 Abs. 2 Satz 4 NAV). Die Rechtsvorschriften wurden am 30.09.2026 abgerufen (NAV und EEG, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 347).

Einspeisesteckdose, Notstrom-Einspeisung oder Powerstation: Drei Wege, Strom ins Haus zu bringen

Das Wort „Einspeisesteckdose“ wird für zwei verschiedene Dinge verwendet: für den Anschluss von Steckersolar-Geräten mit mehr als 960 Wp Modulleistung (eine Energiesteckvorrichtung, z. B. nach DIN VDE V 0628-1) und für die fest installierte Einspeisesteckvorrichtung eines Notstromaggregats, die nur zusammen mit einem Umschalter von einem eingetragenen Betrieb eingebaut wird. Die Solar-Variante ist nicht für ein Aggregat gedacht; ein Aggregat daran anzuschließen, wäre eine Einspeisung ohne Netztrennung. Eine Powerstation kommt ganz ohne Eingriff ins Hausnetz aus.

Die Tabelle stellt die drei Wege nebeneinander.

Quellen: NAV § 13, § 19 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 30.09.2026); EEG § 3 Nr. 43 und § 8 Abs. 5a; DKE, FAQ zur DIN VDE V 0126-95 (Stand 17.12.2025); MaStRV § 2 Nr. 4 und BNetzA-Hinweise (Stand 17.06.2025); BBK; TAB der EWE NETZ (Stand 08/2024). Keine Rechtsberatung.
WegDarf ich selbst anschließen?AnmeldungRechtsgrundlageBei Stromausfall nutzbar?
Notstromaggregat ins HausnetzNein: nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eingetragener Installationsbetrieb.Mitteilung vor der Errichtung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber (§ 19 Abs. 3 NAV). Im Marktstammdatenregister müssen Notstromaggregate unter 1 MW nicht registriert werden, solange sie nur der Notstromversorgung dienen (BNetzA).NAV § 13 Abs. 2 und § 19 Abs. 3; Technische Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers. Beispiel: TAB der EWE NETZ, Stand 08/2024: fest angeschlossene Notstromaggregate sind anzumelden und bedürfen der Zustimmung des Netzbetreibers (TAB NS Nord 2023, Tabelle 1 und Abschnitt 14.6).Ja, das ist der Zweck.
Steckersolar-Gerät (bis 2 kW installierte Leistung, bis 800 VA)Bis 960 Wp Gesamtmodulleistung mit Haushaltsstecker (800 W + 20 %); darüber, bis 2.000 Wp, sieht die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 eine Energiesteckvorrichtung vor, die eine Elektrofachkraft installiert (DKE/VDE); als Arbeit an der Hausinstallation ist das nach unserer Einordnung Sache eines im Installateurverzeichnis eingetragenen Betriebs (§ 13 Abs. 2 Satz 4 NAV).Nur Marktstammdatenregister; der Netzbetreiber kann keine zusätzliche Meldung verlangen (§ 8 Abs. 5a EEG).§ 3 Nr. 43 und § 8 Abs. 5a EEG; Produktnorm DIN VDE V 0126-95.Nein: Netzgekoppelte Anlagen schalten sich bei einem Netzausfall sofort ab (BBK).
Powerstation als Notstromquelle (eigene Steckdosen)Ja: Geräte stecken Sie direkt an der Powerstation ein; an der Hausinstallation wird nichts geändert.Keine Registrierung im Marktstammdatenregister, solange die Powerstation nicht ortsfest betrieben wird (§ 2 Nr. 4 MaStRV; BNetzA-Hinweise, Stand 17.06.2025). Ob der Netzbetreiber eine Meldung verlangt, wenn sie am Hausnetz lädt, erfragen Sie dort.–Ja, begrenzt durch die Kapazität (BBK: Batteriesysteme als Kurzzeitenergiespeicher).
  • Aggregat und Einspeisesteckdose: Die Einspeisesteckdose für Steckersolar-Geräte ist nicht für ein Aggregat gedacht; ein Aggregat daran anzuschließen, wäre eine Einspeisung ohne Netztrennung. Für Aggregate richtet der eingetragene Elektrofachbetrieb einen festen Anschlusspunkt am Haus ein, der nur zusammen mit dem Netzumschalter funktioniert (Richtlinie der Netzbetreiber VDN, 2004; das BBK nennt den manuellen oder automatischen Umschalter).
  • Steckersolar als Notstrom: Ein Steckersolar-Gerät ist ein netzgekoppeltes System und schaltet sich bei einem Netzausfall laut BBK sofort ab; mehr dazu weiter unten.

Quellen: DKE, FAQ zur DIN VDE V 0126-95, Stand 17.12.2025; VDE, Pressemitteilung zur Produktnorm für Steckersolargeräte (englisch), Dezember 2025; EEG § 3 Nr. 43 (Begriff „Steckersolargerät“).

Kann man ein Notstromaggregat direkt an die Steckdose anschließen? Nein

Nein: Ein Kabel mit Steckern an beiden Enden ist lebensgefährlich, denn die freien Steckerstifte stehen unter Spannung, und der Strom fließt ins öffentliche Netz zurück. Die Hersteller (Einhell, Scheppach, Fuxtec) verbieten in ihren Anleitungen die Verbindung mit dem Stromnetz des Hauses; einen festen Anschluss richtet nur ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragener Elektrofachbetrieb ein.

Quelle: Bedienungsanleitungen der Hersteller (Einhell TC-IG 1100, Stand 2020; Scheppach SG3500i; Fuxtec FX-IG13), gelesen am 30.09.2026. Wiedergabe nah am Wortlaut.
GerätAussage zum HausnetzQuelle
Einhell TC-IG 1100Das Aggregat darf nicht an andere Stromquellen angeschlossen werden, etwa an die Stromversorgung von Energieversorgungsunternehmen. Wo eine Reserveverbindung an bestehende elektrische Systeme vorgesehen ist, darf nur ein qualifizierter Elektriker sie herstellen.Anleitung (PDF)
Scheppach SG3500iDer Stromerzeuger darf nicht als Haus-Notstrom-Versorgung an das Hausnetz angeschlossen werden; niemals mit dem Stromnetz (Steckdose) verbinden. Eine Reserveverbindung darf nur ein qualifizierter Elektriker ausführen.Anleitung (PDF)
Fuxtec FX-IG13„Verbinden Sie den Stromerzeuger niemals mit dem Stromnetz (Steckdose)!“Anleitung (PDF)
Warum das lebensgefährlich ist

Um ein Aggregat über eine Steckdose mit dem Hausnetz zu verbinden, bräuchte man ein Kabel mit Steckern an beiden Enden. Sobald ein Ende steckt, führen die blanken Stifte am anderen Ende volle Netzspannung; eine Berührung kann tödlich sein. Zudem bleibt das Haus mit dem öffentlichen Netz verbunden, und der Strom fließt über den Hausanschluss ins Netz zurück. Monteure des Netzbetreibers, die eine Leitung für abgeschaltet halten, können dadurch tödlich verletzt werden. Kehrt die Netzspannung zurück, während das Aggregat noch verbunden ist, können Aggregat und Installation zerstört werden oder in Brand geraten. Auch das Abschalten der Hauptsicherungen macht das nicht sicher, weil der Neutralleiter mit dem Netz verbunden bleibt. Eine sichere Trennung leistet nur ein Netzumschalter, den ein eingetragener Elektrofachbetrieb einbaut. Auch eine Powerstation darf nicht über eine Steckdose ins Hausnetz einspeisen.

Auch rechtlich ist das unzulässig: Wer ein Aggregat über eine Steckdose mit der Hausinstallation verbindet, betreibt eine Eigenanlage ohne Mitteilung an den Netzbetreiber und ohne Schutz vor Rückwirkungen ins Netz (§ 19 Abs. 1 und 3 NAV). Der Netzbetreiber darf den Anschluss ohne vorherige Androhung unterbrechen, wenn das erforderlich ist, um eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen von erheblichem Wert abzuwenden oder störende Rückwirkungen auf seine Einrichtungen auszuschließen (§ 24 Abs. 1 NAV).

Achtung: Abgase, Kohlenmonoxid

Das BBK schreibt: Stromerzeuger dürfen nicht in Innenräumen betrieben werden; wegen der Abgase besteht Erstickungsgefahr. Geeignet ist ein gut belüfteter und trockener Aufstellort im Freien. Die Herstellerangaben zur Aufstellung unterscheiden sich; wir folgen der BBK-Empfehlung.

Einzelne Geräte wie Lampen oder Wasserkocher lassen sich laut BBK direkt an den Stromerzeuger anschließen. Dafür ist keine Einspeisung ins Hausnetz nötig.

Achtung beim direkten Anschluss

Viele kleine Aggregate haben einen ungeerdeten Ausgang. Nach der DGUV (Information 203-032, für Baustellen) schützt diese Bauart ohne weitere Schutzmaßnahmen nur, solange genau ein Gerät angeschlossen ist; wer mehrere Geräte über eine Mehrfachsteckdose betreibt, braucht zusätzlichen Schutz. Das Aggregat gehört an einen trockenen Platz (BBK); im Freien sind nur dafür geeignete Verlängerungskabel zu verwenden (Einhell-Anleitung: H07RN). Einzelheiten stehen in der Bedienungsanleitung.

Quellen: BBK, Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe, Ausgabe 3, Stand Januar 2019, S. 12–13; DGUV, Information 203-032, Ausgabe Juli 2025, Abschnitt 5.1; VDN-Richtlinie „Notstromaggregate“ (2004), Abschnitt 3.1.1 (siehe Quellen).

Wann darf das Aggregat laufen? Lärmschutz

In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und einigen weiteren Gebieten dürfen Stromerzeuger („Kraftstromerzeuger“ im Anhang) im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 32. BImSchV mit Anhang Nr. 45). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 9 Abs. 2 Nr. 1). Einer behördlichen Ausnahme bedarf es nicht, wenn der Betrieb im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist; auf Verlangen ist die Behörde zu unterrichten (§ 7 Abs. 2 Satz 2 und 3). Ob ein Stromausfall das erfüllt, hängt vom Einzelfall ab. Weitergehende Ruhezeiten nach Landes- oder Ortsrecht bleiben unberührt (§ 7 Abs. 3). Auskunft gibt die nach Landesrecht zuständige Behörde, meist das Ordnungs- oder Umweltamt. Mehr dazu: Lärm und Nachbarn.

Wer darf ein Notstromaggregat ans Hausnetz anschließen? NAV § 13 und § 19

Nur der Netzbetreiber oder ein Installationsunternehmen, das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, darf Errichtung, Erweiterung und Änderung der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung ausführen (§ 13 Abs. 2 NAV).

Der Wortlaut von § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV lautet:

„Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; …“

Der Wortlaut von § 19 Abs. 3 NAV (Eigenanlagen) lautet:

„Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen. Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das Elektrizitätsversorgungsnetz möglich sind. Der Anschluss von Eigenanlagen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Dieser kann den Anschluss von der Einhaltung der von ihm nach § 20 festzulegenden Maßnahmen zum Schutz vor Rückspannungen abhängig machen.“

Quelle: NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung), gesetze-im-internet.de, geprüft 30.09.2026. Die Spalte „Was sie verlangt“ ist in eigenen Worten gehalten.
NormWas sie verlangtWen betrifft es?
§ 13 Abs. 1Der Anschlussnehmer ist gegenüber dem Netzbetreiber für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich.Hauseigentümer; die Verantwortung bleibt auch bei Vermietung.
§ 13 Abs. 2Unzulässige Rückwirkungen sind auszuschließen; die Anlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu ändern; die Arbeiten führen der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen aus.Wer die Anlage ändert.
§ 19 Abs. 3Mitteilung an den Netzbetreiber vor der Errichtung einer Eigenanlage, Schutz vor schädlichen Rückwirkungen, Abstimmung des Anschlusses; der Netzbetreiber kann Schutz vor Rückspannungen verlangen.Anschlussnehmer und -nutzer.
§ 20Der Netzbetreiber darf in Technischen Anschlussbedingungen (TAB) weitere technische Anforderungen festlegen, auch für den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage.Netzbetreiber und Anlagenbetreiber.

Die NAV regelt die Bedingungen des Netzanschlusses; bei Verstößen darf der Netzbetreiber den Anschluss unterbrechen (§ 24 Abs. 1 NAV). Daneben kommen nach allgemeinem Haftungs- und Strafrecht Schadensersatz und bei Personenschäden strafrechtliche Folgen in Betracht (keine Rechtsberatung).

Die NAV gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 4 nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien; deshalb regelt § 8 Abs. 5a EEG die Anmeldung von Steckersolar-Geräten (siehe Balkonkraftwerk). Das Setzen einer Einspeisesteckdose bleibt trotzdem eine Arbeit an der Hausinstallation (unsere Einordnung, keine Rechtsberatung). Ein Aggregat mit Verbrennungsmotor fällt unter die NAV.

Was steht in den Technischen Anschlussbedingungen?

Die TAB der Netzbetreiber unterscheiden sich im Einzelnen. Als Beispiel haben wir die TAB der EWE NETZ (Stand 08/2024) gelesen, die den Text der TAB NS Nord 2023 (Version 2.0, Stand 15.05.2024) enthält. Unter Abschnitt 14.6 „Notstromaggregate“ heißt es:

„(1) Für kundeneigene Notstromaggregate gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4100. (2) In der Anschlussnutzeranlage fest (ortsfest / stationär) angeschlossene Notstromaggregate sind beim Netzbetreiber anzumelden. Hierbei sind dem Netzbetreiber Angaben zur Betriebsweise (Inselbetrieb, Probebetrieb, Kurzzeitparallelbetrieb) zu machen.“

Die TAB definieren ein Notstromaggregat in Abschnitt 3, Nr. 32, als „Erzeugungseinheit, die der Sicherstellung der elektrischen Energieversorgung einer Anschlussnutzeranlage oder Teilen einer Anschlussnutzeranlage bei Ausfall des öffentlichen Netzes dient“. Die TAB NS Nord 2023 führt Notstromaggregate in Tabelle 1 außerdem als anmelde- und zustimmungspflichtig auf. Andere Netzbetreiber können abweichende TAB haben. Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 ist kostenpflichtig; wir haben sie nicht eingesehen.

Was sagen die Netzbetreiber zur Trennung vom öffentlichen Netz?

Die Richtlinie „Notstromaggregate“ des Verbands der Netzbetreiber (VDN, 5. Auflage, August 2004) schreibt in Abschnitt 3.1.1: „Es ist eine einwandfreie Trennung zwischen der vom Notstromaggregat versorgten Installationsanlage und dem VNB-Netz sicherzustellen.“ Und: „Möglichkeiten der Rückspeisung in das VNB-Netz … sind auszuschließen.“ Das Dokument ist von 2004; ob es durch die VDE-AR-N 4100 abgelöst wurde, haben wir nicht geprüft.

Gilt § 19 Abs. 3 NAV auch für ein mobiles Aggregat?

Die NAV definiert „Eigenanlage“ nicht. Entscheidend ist nach unserer Einschätzung nicht, ob das Aggregat mobil ist, sondern ob es mit der Hausinstallation verbunden wird: Wer ein Aggregat über einen Umschalter oder eine fest installierte Einspeisesteckvorrichtung ins Hausnetz einspeist, sollte von einer Mitteilungspflicht ausgehen. Die TAB NS Nord 2023 führt Notstromaggregate in Tabelle 1 als anmelde- und zustimmungspflichtig; die Netzbetreiber-Richtlinie von 2004 (VDN) enthält eigene Regeln für mobile Aggregate, die in eine Installationsanlage einspeisen. Wer nur einzelne Geräte direkt am Aggregat betreibt, verbindet es nicht mit der Hausinstallation. Das BBK empfiehlt, den Netzbetreiber über das Vorhaben zu informieren. Was im Einzelfall gilt, klären Elektroinstallationsbetrieb und Netzbetreiber; das ist eine Auslegungsfrage, keine Rechtsberatung.

Quellen: NAV §§ 1, 13, 19, 20, 24; EWE NETZ, Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, Stand 08/2024; VDN, Notstromaggregate – Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb, 5. Auflage, August 2004.

Was ist ein Netzumschalter, und wie trennt er das Hausnetz vom öffentlichen Netz?

Ein Netzumschalter ist ein fest eingebauter Schalter mit drei Stellungen: Netz – 0 – Notstrom. Er trennt die Hausinstallation vollständig vom öffentlichen Netz, also alle Außenleiter und den Neutralleiter, bevor das Aggregat zugeschaltet werden kann; beide Quellen können nie gleichzeitig verbunden sein. Das BBK nennt für die Einspeisung in die Hausinstallation einen manuellen oder automatischen Umschalter, den ein Elektrofachbetrieb einbaut.

  • 230 oder 400 Volt: Mit dem Elektrofachbetrieb klären Sie, ob eine Einspeisung mit 400 Volt oder mit 230 Volt nötig ist; das hängt davon ab, welche Geräte versorgt werden sollen (BBK).
  • Eignung des Aggregats: Nicht jedes Aggregat eignet sich für die Hauseinspeisung: Nach der Richtlinie der Netzbetreiber (VDN, 2004, Abschnitt 3.1.2) sind mobile Aggregate ohne geerdeten Sternpunkt nur für den direkten Anschluss einzelner Geräte vorgesehen. Für die Einspeisung braucht es ein Aggregat mit herausgeführtem, geerdetem Sternpunkt und eine eigene Schutzmaßnahme im Notstrombetrieb; das prüft der Elektrofachbetrieb.
  • Kosten: Das BBK nennt keine Preise; es weist darauf hin, dass mit dem Umfang der Notstromversorgung die erforderlichen Anlagen und damit die Kosten wachsen. Einen verbindlichen Preis nennt der Elektrofachbetrieb im Angebot; fragen Sie, ob Einspeisepunkt, Erdungsanlage, Prüfprotokoll und Anmeldung beim Netzbetreiber enthalten sind.
  • Warum Rückspeisung lebensgefährlich ist: Ohne allpolige Trennung vom Netz fließt Strom aus dem Aggregat über den Hausanschluss ins öffentliche Netz. Über den Ortsnetztransformator kann dann auch die Mittelspannungsleitung wieder unter Spannung stehen. Monteure des Netzbetreibers, die eine Leitung für abgeschaltet halten, können dadurch tödlich verletzt werden. Deshalb verlangt § 19 Abs. 3 NAV, schädliche Rückwirkungen auszuschließen, und die Richtlinie der Netzbetreiber (VDN, 2004), jede Rückspeisung zu verhindern.

Wie ein Umschalter angeschlossen oder geprüft wird, beschreibt diese Seite nicht; das ist Sache des Elektrofachbetriebs. Wen Sie zuerst fragen, steht im letzten Abschnitt.

Was passierte beim Berliner Stromausfall im Januar 2026 mit privaten Notstromaggregaten?

Am 7. Januar 2026 bat das Land Berlin auf berlin.de, privat betriebene Notstromaggregate bis spätestens 10:30 Uhr abzuschalten und Elektrogeräte vom Netz zu trennen; erst danach startete Stromnetz Berlin die Wiederversorgung über das reguläre Netz.

  • Der Ausfall: Nach einem Brand am 3. Januar 2026 um 6:13 Uhr an einer Kabelbrücke über den Teltowkanal waren in Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde 45.400 Haushalte und 2.200 Gewerbekunden ohne Strom (Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 03.01.2026). Senatorin Franziska Giffey sprach darin von „einem besonders schwerwiegenden Stromausfall“. Laut Stromnetz Berlin waren am 7. Januar um 14:10 Uhr bis auf wenige Ausnahmen alle Kunden wieder versorgt; die Wiederversorgung aller Kunden war gegen 20:30 Uhr abgeschlossen (Stromnetz Berlin, Verlauf des Ausfalls).
  • Die Warnmeldung: Die Cell-Broadcast-Warnung nennt keine Notstromaggregate. Laut Screenshot (Mi. 07.01.2026, 09:30 Uhr) lautete sie (Überschrift „Extreme Gefahr“): „WARNUNG MITTEL … Achtung! Warnung Stromausfall für Berlin: Informieren Sie sich in bekannten Warnmedien. Weitere Infos auf https://warnung.bund.de/m/…“ Herausgegeben wurde sie vom Land Berlin, Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
  • Die Hinweise zur Wiederzuschaltung: Auf berlin.de heißt es: „Schalten Sie bis spätestens 10.30 Uhr privat betriebene Notstromaggregate ab, und trennen Sie Elektrogeräte vom Netz. Stromnetz Berlin startet danach mit der Wiederversorgung über das reguläre Netz. Aggregate, die privat oder geschäftlich betrieben werden, müssen vor der Rückschaltung vom Netz getrennt sein. Ansonsten drohen Schäden an den eigenen Geräten.“ Außerdem solle man unmittelbar nach der Wiederzuschaltung keine starken Stromverbraucher nutzen, etwa Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wasserkocher, Heizlüfter oder Ladestationen für E-Fahrzeuge; während der Wiederanschaltung könne es zu kurzzeitigen Stromunterbrechungen kommen (Wichtige Hinweise zur schrittweisen Wiederzuschaltung, Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege).
  • Professioneller Einsatz: Das THW unterstützte Seniorenresidenzen und Krankenhäuser mit der Einspeisung von Notstrom und stellte den Kraftstoffnachschub für die Aggregate sicher; bis zum 9. Januar 2026 waren mehr als 971 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus 34 Ortsverbänden im Einsatz (THW, 09.01.2026).

Wichtig ist der Wortlaut: Die amtlichen Hinweise sprechen von „abschalten“ und „vom Netz trennen“ und nennen als Grund die sichere und stabile Wiederzuschaltung sowie Schäden an den eigenen Geräten. Ob private Aggregate ins Hausnetz eingespeist haben, sagen sie nicht; auch die Warnmeldung belegt das nicht. Die berlin.de-Seite nennt im Text kein Datum (Seitendaten: 07.01.2026); sie kündigt die Wiederzuschaltung „im Laufe des Tages“ an, die laut Stromnetz Berlin am 7. Januar gegen 11 Uhr begann. Mehr zum Ablauf steht unter Stromausfall: Was tun?

Welche Alternative gibt es ohne Hausnetz-Einspeisung? Powerstation mit UPS/EPS: 10 bis 30 ms

Eine Powerstation versorgt direkt angeschlossene Geräte über eigene Steckdosen, ohne dass etwas an der Hausinstallation geändert wird; nach Herstellerangaben schaltet sie bei Netzausfall in 10 bis 30 Millisekunden auf Batterie.

Quelle: Herstellerangaben (Handbücher und Produktseiten), gelesen am 30.09.2026. UPS und EPS sind Herstellerbezeichnungen für die Umschaltfunktion bei Netzausfall; die Werte gelten für das jeweilige Modell.
ModellFunktionUmschaltzeitQuelle
EcoFlow Delta 3UPS10 msEcoFlow
EcoFlow Delta 3 PlusUPS10 msEcoFlow
EcoFlow Delta 2EPS30 msEcoFlow
EcoFlow River 3EPS20 ms (eine Variante mit „10 ms UPS“ schaltet in 10 ms)EcoFlow
Bluetti AC180UPS≤ 20 msBluetti
Bluetti AC200LUPS≤ 20 msBluetti
Jackery Explorer 1000 v2UPS20 msJackery
Anker SOLIX C1000UPS/EPS< 20 msAnker SOLIX
Anker SOLIX F2000UPS/EPS20 msAnker SOLIX

Die Umschaltung gilt nur für Geräte, die direkt an der Powerstation stecken. Sie ist keine unterbrechungsfreie Versorgung wie bei einer Online-USV; ob ein empfindliches Gerät 10 bis 30 ms übersteht, sagt dessen Hersteller. Für lebenswichtige medizinische Geräte ersetzt eine Powerstation nicht die Notstromlösung, die Gerätehersteller oder Versorger vorsehen. Wird eine Powerstation über einen Umschalter fest ins Hausnetz eingebunden und ausschließlich für den Notstrombetrieb genutzt, gilt sie nach den TAB der EWE NETZ (Abschnitt 3 Nr. 32, Anmerkung 1) als Notstromaggregat; dann gelten dieselben Regeln wie oben. Über eine Steckdose ins Hausnetz einspeisen darf sie ebenso wenig wie ein Aggregat.

Das BBK nennt Batteriesysteme als Kurzzeitenergiespeicher für die Notstromversorgung; ein Wechselrichter erzeugt die 230 Volt, Leistung und Kapazität sind die wesentlichen Kenngrößen, und die Systeme sollten regelmäßig geprüft und nachgeladen werden. Das BBK weist darauf hin, dass nicht jede Photovoltaikanlage zum Inselbetrieb befähigt ist.

Welche Powerstation zu welchem Bedarf passt, rechnet der Notstrom-Rechner unter Notstrom: Powerstation oder Notstromaggregat. Auf dieser Seite gibt es bewusst keine Produktempfehlung.

Links zu Herstellerseiten auf dieser Seite sind unbezahlt; wir erhalten dafür keine Provision.

Darf ein Balkonkraftwerk ins Hausnetz einspeisen? Die 800-VA-Regel (EEG § 8 Abs. 5a)

Ein oder mehrere Steckersolar-Geräte mit insgesamt bis zu 2 Kilowatt installierter Leistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung dürfen hinter der Entnahmestelle betrieben werden, wenn sie der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden (keine Einspeisevergütung); die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht, eine zusätzliche Meldung an den Netzbetreiber kann nicht verlangt werden.

Wörtlich steht in § 8 Abs. 5a EEG:

„Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.“

  • Leistung: Der Wechselrichter darf höchstens 800 Voltampere haben, die installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt betragen (§ 8 Abs. 5a EEG; Begriff „Steckersolargerät“: § 3 Nr. 43 EEG).
  • Anschluss: Mit Haushaltsstecker liegt die Grenze nach der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 bei 800 W + 20 %, also 960 Wp Gesamtmodulleistung (DKE/VDE). Bis 2.000 Wp ist ein spezieller Energiesteckvorrichtungsstecker vorgesehen, z. B. nach DIN VDE V 0628-1, mit passender Energiesteckdose (Einspeisesteckdose); die Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass eine Elektrofachkraft die Steckdose installiert und den Stromkreis prüft (DKE; nach unserer Einordnung ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb, § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV).
  • Bei Stromausfall nicht ohne Weiteres nutzbar: Laut BBK schalten sich netzgekoppelte Anlagen im Falle eines Netzausfalls sofort ab, und nicht jede Photovoltaikanlage ist zum Inselbetrieb befähigt (BBK, Praxis im Bevölkerungsschutz Band 19, Abschnitt 4.8).
  • Mieter und Wohnungseigentümer: Mieter können vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, sofern sie ihm zumutbar ist (§ 554 Abs. 1 BGB); Wohnungseigentümer können die bauliche Veränderung verlangen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG).

Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen (§ 5 Abs. 5 Satz 1 MaStRV). Der Abschnitt Drei Wege stellt die Steckersolar-Regel neben die beiden anderen Wege.

Wen frage ich zuerst, wenn ich ein Aggregat fest ans Haus anschließen lassen will?

Fragen Sie zuerst Ihren Netzbetreiber und einen Elektroinstallationsbetrieb, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

  1. Eingetragener Elektroinstallationsbetrieb: Ob ein Betrieb im Installateurverzeichnis eingetragen ist, erfahren Sie bei Ihrem Netzbetreiber. Die Handwerkskammer gibt laut BBK Auskunft, ob ein Betrieb ein anerkannter Elektrofachbetrieb ist (Handwerksrolle); das ersetzt den Eintrag im Installateurverzeichnis nicht.
  2. Netzbetreiber: Mitteilung und Abstimmung (§ 19 Abs. 3 NAV); fragen Sie dort auch nach den Technischen Anschlussbedingungen.
  3. Stromlieferant: Das BBK empfiehlt, auch ihn über das Vorhaben zu informieren.
  4. Eigentümer oder Hausverwaltung in Mehrfamilienhäusern (BBK): Verantwortlich gegenüber dem Netzbetreiber bleibt der Eigentümer als Anschlussnehmer, auch bei Vermietung (§ 13 Abs. 1 NAV).
  5. Kraftstoff und Aufstellort klären: Wie viel Benzin oder Diesel Sie lagern dürfen, steht unter Benzin und Diesel lagern: Wie viel ist erlaubt?
Bevor Sie anrufen: fünf Fragen an den Elektrofachbetrieb
  1. Sind Sie im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen?
  2. Welche Stromkreise sollen im Notfall laufen (Heizung, Kühlschrank, Licht, Pumpen)? Reichen 230 Volt, oder braucht es 400 Volt?
  3. Eignet sich mein Aggregat für die Einspeisung (Leistung, Anlaufströme, geerdeter Sternpunkt, Spannungsqualität für die Heizung)?
  4. Trennt der Umschalter allpolig (bei Drehstrom vierpolig) und hat er eine Nullstellung? Gehören Einspeisepunkt und Erdung zum Angebot?
  5. Übernehmen Sie Anmeldung beim Netzbetreiber, Prüfprotokoll und Einweisung, und was kostet alles zusammen?
Wo frage ich nach?

Garage, Keller, Treppenhaus: untere Bauaufsichtsbehörde oder Brandschutzdienststelle der Feuerwehr. Anschluss ans Hausnetz: Ihr Netzbetreiber (nicht der Stromlieferant) und ein dort eingetragener Elektroinstallationsbetrieb. Lärm beim Betrieb: Ordnungs- oder Umweltamt. Größere Heizöl- oder Dieselmengen: untere Wasserbehörde. Mietwohnung oder Eigentümergemeinschaft: Vermieter oder Hausverwaltung. Versicherungsschutz: Ihr Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer. Garagen- und Feuerungsverordnungen sind Landesrecht; den verbindlichen Text finden Sie im Rechtsportal Ihres Bundeslandes.

Weiter: Notstromaggregat: Benzin, Diesel oder Gas?, Notstromaggregat für die Wohnung? und Powerstation oder Notstromaggregat? Notstrom-Rechner.

Häufige Fragen

Kann man ein Notstromaggregat direkt an die Steckdose anschließen?

Nein. Ein Kabel mit Steckern an beiden Enden ist lebensgefährlich: Die freien Steckerstifte stehen unter Spannung, und der Strom fließt ins öffentliche Netz zurück. Einhell, Scheppach und Fuxtec verbieten die Verbindung mit dem Hausnetz; einen festen Anschluss richtet nur ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragener Elektrofachbetrieb ein.

Wer darf ein Notstromaggregat ans Hausnetz anschließen?

Der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen (§ 13 Abs. 2 NAV).

Muss ich ein Notstromaggregat dem Netzbetreiber melden?

Ja, wenn es mit der Hausinstallation verbunden wird: Vor der Errichtung einer Eigenanlage ist dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen, der Anschluss ist mit ihm abzustimmen (§ 19 Abs. 3 NAV). Entscheidend ist nach unserer Einschätzung, ob das Aggregat mit der Hausinstallation verbunden wird; wer nur einzelne Geräte direkt am Aggregat betreibt, verbindet es nicht mit dem Hausnetz. Nach den TAB der EWE NETZ (Stand 08/2024) sind fest angeschlossene Notstromaggregate anzumelden und bedürfen der Zustimmung des Netzbetreibers.

Was ist eine Einspeisesteckdose?

Der Begriff wird für zwei Dinge verwendet: den Anschluss für Steckersolar-Geräte mit mehr als 960 Wp Modulleistung (eine Energiesteckvorrichtung, z. B. nach DIN VDE V 0628-1) und die fest installierte Einspeisesteckvorrichtung eines Notstromaggregats, die nur zusammen mit einem Umschalter von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb eingebaut wird. Die Solar-Variante ist für ein Notstromaggregat nicht geeignet.

Was kostet die Einspeisung eines Notstromaggregats ins Hausnetz?

Einen verbindlichen Preis nennt der Elektrofachbetrieb im Angebot; das BBK weist darauf hin, dass die Kosten mit dem Umfang der Notstromversorgung wachsen. Fragen Sie, ob Einspeisepunkt, Erdung, Prüfprotokoll und Anmeldung beim Netzbetreiber enthalten sind.

Kann ich mit einem Balkonkraftwerk Notstrom machen?

Nein: Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen schalten sich laut BBK bei einem Netzausfall sofort ab, weil die Sicherheit der Techniker am Netz gewährleistet sein muss. Nur ein System, das zum Inselbetrieb befähigt ist, versorgt dann Geräte, und zwar über eigene Steckdosen, nicht über das Hausnetz.

Gibt es eine Alternative zum Einspeisen?

Eine Powerstation mit eigenen Steckdosen versorgt direkt angeschlossene Geräte, ohne dass die Hausinstallation geändert wird; ihre Kapazität ist begrenzt. Über eine Steckdose ins Hausnetz einspeisen darf sie ebenso wenig wie ein Aggregat.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: NAV § 1, § 13, § 19, § 20 und § 24, zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 18.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347), abgerufen 30.09.2026
  2. Gesetze im Internet: EEG 2023 § 3 Nr. 43 und § 8, zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 18.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347), abgerufen 30.09.2026
  3. Gesetze im Internet: MaStRV § 2 und § 5, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 402), abgerufen 30.09.2026
  4. Bundesnetzagentur: Hinweise zur Registrierungspflicht bei Notstromaggregaten, USVs und Sicherheitsbeleuchtung, Stand 17.06.2025
  5. Gesetze im Internet: 32. BImSchV § 7, § 9 und Anhang, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.5.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 133), abgerufen 30.09.2026
  6. Gesetze im Internet: BGB § 554 und WEG § 20, abgerufen 30.09.2026
  7. DGUV: DGUV Information 203-032 (Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen), Ausgabe Juli 2025, Abschnitt 5.1
  8. DKE: FAQ zur DIN VDE V 0126-95 (Normauslegung zur Produktnorm Steckersolar), Stand 17.12.2025; VDE: Pressemitteilung zur Produktnorm, Dezember 2025
  9. BBK: Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe, Ausgabe 3, Stand Januar 2019, S. 11–15
  10. BBK: Autarke Notstromversorgung der Bevölkerung (Praxis im Bevölkerungsschutz, Band 19), veröffentlicht 02.01.2025
  11. EWE NETZ: Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, Stand 08/2024 (enthält BDEW TAB NS Nord 2023, Version 2.0, Stand 15.05.2024; Abschnitt 3 Nr. 32, Tabelle 1 und Abschnitt 14.6)
  12. VDN: Notstromaggregate – Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten, 5. Auflage, August 2004, Abschnitte 3.1.1, 3.1.2, 3.2.1 und 3.4
  13. Hersteller: Einhell TC-IG 1100 (2020), Scheppach SG3500i, Fuxtec FX-IG13: Bedienungsanleitungen, gelesen 30.09.2026
  14. Stromnetz Berlin: Steglitz-Zehlendorf – Aktueller Stand (englische Fassung, Verlauf des Ausfalls, abgerufen 05.10.2026)
  15. Land Berlin: Wichtige Hinweise zur schrittweisen Wiederzuschaltung der regulären Stromversorgung (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, berlin.de; Datum laut Seitendaten 07.01.2026), abgerufen 05.10.2026
  16. Land Berlin: Stromausfall im Berliner Südwesten (Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe), 03.01.2026
  17. THW: THW hilft nach Stromausfall in Berlin, 09.01.2026
  18. Wikimedia Commons: Screenshot der Cell-Broadcast-Warnung vom 07.01.2026, Lucas Werkmeister, CC BY 4.0 (Ausschnitt der Originaldatei, von Commons zugeschnitten)
  19. Powerstation-Handbücher und Produktseiten der Hersteller EcoFlow, Bluetti, Jackery und Anker SOLIX (Links in der Tabelle), gelesen 30.09.2026