In einer Kleingarage bis 100 m² dürfen Sie – in den von uns geprüften Ländern im Kern gleichlautend – außerhalb des Fahrzeugs höchstens 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel lagern, in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. Für Benzin in Keller und Wohnung haben wir in den geprüften Vorschriften keine Mengengrenze gefunden; das BBK nennt für den Keller höchstens 10 Kilogramm Benzin und 20 Kilogramm Diesel. Die Tabelle unten trennt deshalb Rechtsvorschrift (Landesrecht, Gefahrgutrecht) und BBK-Angabe.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Landesrecht Ihres Bundeslandes. Rechtsvorschriften geprüft am 05.10.2026: das Garagenrecht von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen sowie das Feuerungsrecht von Bayern und Nordrhein-Westfalen jeweils im Wortlaut der amtlichen Fassung, dazu die Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) und die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) der Bauministerkonferenz. Die übrigen zehn Bundesländer haben wir nicht geprüft.
Wie viel Benzin und Diesel darf man zu Hause lagern? Die Übersicht nach Ort
In einer Kleingarage bis 100 m² dürfen Sie höchstens 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel lagern, in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. In größeren Garagen (Mittel- und Großgaragen, auch Tiefgaragen) ist die Lagerung brennbarer Stoffe außerhalb von Fahrzeugen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen nicht zulässig, in Bayern nur in „unerheblichen Mengen“. Für andere Orte zeigt die Spalte „Art der Angabe“ in jeder Zeile, ob es sich um eine Rechtsvorschrift oder eine BBK-Angabe handelt.
| Ort | Benzin | Diesel / Heizöl | Art der Angabe | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Kleingarage (Nutzfläche bis 100 m²) | höchstens 20 l | höchstens 200 l | Rechtsvorschrift (Landes-Garagenrecht) | BY: § 17 Abs. 4 Satz 2 GaStellV (Wortlaut geprüft), Kleingarage nach § 1 Abs. 7. Im Wortlaut ebenfalls geprüft: § 14 Abs. 2 GaVO Baden-Württemberg (Kleingarage nach § 1 Abs. 8 Nr. 1), § 19 Abs. 3 Satz 2 GaStplVO Niedersachsen, § 139 Abs. 4 Satz 2 SBauVO NRW, § 19 Abs. 3 Satz 2 SächsGarStellplVO und § 21 Abs. 2 Satz 3 GaV Hessen (Hessen: „bruchsicheren und geeigneten Behältern“). Dazu M-GarVO § 21 Abs. 2 (Muster der Bauministerkonferenz, selbst nicht verbindlich). Weitere Länder haben wir nicht geprüft. |
| Mittel- und Großgarage (über 100 m²) | nicht zulässig (BW, NI, NRW, SN, HE, M-GarVO); in Bayern nur „unerhebliche Mengen“ | wie Benzin | Rechtsvorschrift (Landes-Garagenrecht) | BY: § 17 Abs. 4 Satz 1 GaStellV (Wortlaut geprüft). NRW: § 139 Abs. 4 Satz 1 SBauVO (ausgenommen nach Abs. 5 bis zu vier Räder je Einstellplatz und Lastenfahrradanhänger). Sachsen: § 19 Abs. 3 Satz 1 SächsGarStellplVO. Baden-Württemberg: § 14 Abs. 2 Satz 2 GaVO („unzulässig“). Niedersachsen: § 19 Abs. 3 Satz 1 GaStplVO. Hessen: § 21 Abs. 2 Satz 1 GaV (ausgenommen ein zusätzlicher Satz Reifen und Fahrzeugzubehör für ein Kraftfahrzeug je Stellplatz). M-GarVO § 21 Abs. 2 (Muster der Bauministerkonferenz, selbst nicht verbindlich). |
| Tiefgarage | hängt von der Größe ab: bis 100 m² Nutzfläche Kleingarage (höchstens 20 l); in größeren Tiefgaragen wie Mittel- und Großgarage nicht zulässig (BW, NI, NRW, SN, HE), in Bayern nur „unerhebliche Mengen“ | Kleingarage höchstens 200 l; größere Tiefgaragen wie beim Benzin | Rechtsvorschrift (Landes-Garagenrecht) | Maßgeblich ist die Größe der Garage (Quellen wie in den beiden Zeilen darüber). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (Muster: § 24 Nr. 3 M-GarVO, Fassung 14.07.2022, geändert 10.12.2024, bauministerkonferenz.de). |
| Wohnung (Heizöl und Diesel) | Für Benzin nennt die Feuerungsverordnung keine Mengengrenze. | höchstens 100 l „Heizöl oder Dieselkraftstoff“ | Rechtsvorschrift (Landes-Feuerungsverordnung) | FeuVO NRW § 12 Abs. 2 Nr. 1 und BayFeuV § 12 Abs. 2 Nr. 1 (beide im Wortlaut geprüft); Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) § 13 Abs. 2 Nr. 1 (Muster der Bauministerkonferenz, selbst nicht verbindlich). Der Wortlaut nennt „Heizöl oder Dieselkraftstoff“ ohne Zweckangabe; die Grenze gilt deshalb nach dem Wortlaut auch für Diesel, der für ein Notstromaggregat gelagert wird. |
| Räume außerhalb von Wohnungen, auch Kellerräume (Heizöl und Diesel) | keine Mengengrenze genannt | bis 1.000 l; bis 5.000 l je Gebäude oder Brandabschnitt, wenn der Raum gelüftet werden kann und zu anderen Räumen nur dicht schließende Türen hat | Rechtsvorschrift (Landes-Feuerungsverordnung) | FeuVO NRW § 12 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, BayFeuV § 12 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, MFeuV § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 (Muster, selbst nicht verbindlich). Bei mehr als 220 Litern kann zusätzlich die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gelten, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten schon ab dem ersten Liter. Auskunft gibt die untere Wasserbehörde. |
| Wohnung und Keller (Benzin) | keine Mengengrenze gefunden | – | keine Rechtsgrundlage gefunden | FeuVO NRW § 12 und BayFeuV § 12 nennen nur „Heizöl oder Dieselkraftstoff“. Für den Keller nennt das BBK höchstens 10 kg Benzin (nächste Zeile). |
| Keller (Angabe des BBK) | 10 kg | 20 kg | BBK-Angabe | BBK-Broschüre „Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe“, Stand Januar 2019, S. 12, mit Verweis auf TRGS 510; eine Rechtsgrundlage für Privathaushalte besteht dafür nicht. Kilogramm und Liter sind nicht direkt vergleichbar; wir rechnen nicht um. |
| Treppenraum, Flur | nicht lagern | nicht lagern | Rechtsvorschrift | FeuVO NRW § 12 Abs. 1, BayFeuV § 12 Abs. 1, Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) § 13 Abs. 1 (Muster, selbst nicht verbindlich): Behälter zur Lagerung von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten dürfen nicht in notwendigen Treppenräumen, Räumen zwischen Treppenraum und Ausgang ins Freie und notwendigen Fluren gelagert oder aufgestellt werden. Nach dem Wortlaut („Behälter zur Lagerung von … brennbaren Flüssigkeiten“) erfasst das auch Benzinkanister. |
| Im Auto (Reservekanister) | höchstens 60 l je Behälter, 240 l je Beförderungseinheit | wie Benzin, soweit „entzündbare flüssige Stoffe“ | Rechtsvorschrift (Gefahrgutrecht, Transport) | ADR 1.1.3.1 a), Freistellung für Privatpersonen (Wortlaut nach KomNet, Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW); in Deutschland gilt das ADR über § 1 Abs. 3 Nr. 1 a GGVSEB. Die Ladung muss zusätzlich gesichert sein (§ 22 StVO). |
Kurz gefasst, damit Sie die Zahlen auch ohne Tabelle haben:
- Kleingarage: 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel.
- Mittel- und Großgarage, auch Tiefgarage über 100 m²: in Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Sachsen und Hessen nicht zulässig, in Bayern nur „unerhebliche Mengen“.
- Wohnung: bis 100 Liter Heizöl oder Diesel nach der Feuerungsverordnung; für Benzin nennt sie keine Grenze.
- Keller: Für Benzin haben wir keine Rechtsgrundlage gefunden; das BBK nennt höchstens 10 kg Benzin bzw. 20 kg Diesel in geeigneten Kanistern. Für Heizöl und Diesel gilt in Kellerräumen außerhalb der Wohnung die Feuerungsverordnung: bis 1.000 Liter, darüber nur unter weiteren Bedingungen.
- Auto: 60 Liter je Kanister und 240 Liter je Beförderungseinheit.
Für die Kleingarage haben die geprüften Länder (Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen) im Kern gleichlautende Regeln; die übrigen zehn Bundesländer haben wir nicht geprüft. Flüssiggas-Flaschen haben eigene Regeln (das BBK schreibt: Gas darf nicht in Kellern gelagert werden); mehr dazu unter Gasflaschen lagern.
Gesetz oder BBK-Angabe: Was ist verbindlich?
Verbindlich sind die Garagenvorschriften der Länder, die Feuerungsverordnung für Heizöl und Diesel in der Wohnung und das Gefahrgutrecht (ADR) für Kanister im Auto. Die BBK-Angabe von 10 Kilogramm Benzin im Keller ist eine Angabe ohne Rechtsgrundlage für Privathaushalte.
- Rechtsvorschrift: Die Garagenvorschriften der Länder (in NRW Teil der Sonderbauverordnung; 20 l Benzin, 200 l Diesel in der Kleingarage) und die Feuerungsverordnung (100 l Heizöl oder Diesel in der Wohnung) sind Landesrecht in Form von Rechtsverordnungen. Die Mengen im Auto regelt das Gefahrgutrecht (ADR, in Deutschland über die GGVSEB). Muster-Verordnungen der Bauministerkonferenz (M-GarVO, MFeuV) sind selbst nicht verbindlich.
- BBK-Angabe: Das BBK schreibt in seiner Stromausfall-Broschüre (Stand Januar 2019), es dürften „maximal zehn Kilogramm Benzin bzw. 20 Kilogramm Diesel in dafür geeigneten Kanistern im Keller gelagert werden“, und verweist dafür auf die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510. Technische Regeln konkretisieren die Gefahrstoffverordnung; diese gilt nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 GefStoffV, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nicht für private Haushalte. Für Privatleute ist die Zahl deshalb keine Rechtsgrenze, wohl aber ein Anhaltspunkt dafür, was Fachleute für sicher halten.
- ADR: Die Regel gilt für den Transport im Auto, nicht für die Lagerung zu Hause.
Quelle: BBK, Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe, Ausgabe 3, Stand Januar 2019. Die Angabe stammt aus dem Jahr 2019; wir geben sie in eigenen Worten wieder.
Garage, Keller, Treppenhaus: untere Bauaufsichtsbehörde oder Brandschutzdienststelle der Feuerwehr. Anschluss ans Hausnetz: Ihr Netzbetreiber (nicht der Stromlieferant) und ein dort eingetragener Elektroinstallationsbetrieb. Lärm beim Betrieb: Ordnungs- oder Umweltamt. Größere Heizöl- oder Dieselmengen: untere Wasserbehörde. Mietwohnung oder Eigentümergemeinschaft: Vermieter oder Hausverwaltung. Versicherungsschutz: Ihr Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer. Garagen- und Feuerungsverordnungen sind Landesrecht; den verbindlichen Text finden Sie im Rechtsportal Ihres Bundeslandes.
Wie viel Benzin darf ich im Auto mitführen? Reservekanister: 60 Liter je Behälter, 240 Liter je Beförderungseinheit
Privatpersonen sind vom Gefahrgutrecht freigestellt (ADR 1.1.3.1 a), wenn die Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind und der Behälter so verschlossen ist, dass unter normalen Beförderungsbedingungen nichts austreten kann. Bei entzündbaren Flüssigkeiten in wiederbefüllbaren Behältern gelten höchstens 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit. Die Ladung muss außerdem gesichert sein (§ 22 StVO).
Der Wortlaut zur Menge lautet nach dem KomNet des Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (Stand der Antwort: 09.02.2015): „Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten.“ Als Minimum nennt das KomNet für die private Beförderung von Kraftstoffen die Anforderungen an Ladungssicherung und Verpackung: Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet sowie dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Weitere Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung im Einzelnen und den Versicherungsschutz bei Reservekanistern haben wir nicht geprüft.
Welchen Kanister brauche ich für Benzin und Diesel?
Nehmen Sie einen für Kraftstoff geeigneten, dicht verschließbaren und unbeschädigten Kanister: Die Garagenverordnungen verlangen die Aufbewahrung „in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern“, und Honda verlangt für Benzin einen „sauberen, zugelassenen, dicht verschlossenen Behälter“.
- Lagerung in der Garage: Die Garagenverordnungen von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen verlangen die Aufbewahrung „in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern“, die von Hessen „in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern“.
- Transport im Auto: Nach dem KomNet des Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (Stand der Antwort: 20.08.2024) müssen alle Verpackungen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein.
- Stahlkanister: Honda: „Wenn das Benzin in einem Stahlbehälter gelagert wird, darf sich darin keinerlei Korrosion befinden.“
- Alter von Kunststoffkanistern: Nach ADR 4.1.1.15 beträgt die zulässige Verwendungsdauer von Kunststoffkanistern zur Beförderung gefährlicher Güter, sofern die zuständige Behörde nichts anderes festlegt, fünf Jahre ab Herstellung. Das KomNet schreibt dazu, diese gefahrgutrechtliche Vorschrift gelte für den privaten Transport nicht unmittelbar; ein Hersteller müsse einen Reservekanister für den privaten Gebrauch aber eindeutig kennzeichnen, wenn die Gebrauchsdauer zeitlich beschränkt ist. Achten Sie deshalb auf Aufkleber und Herstellungsdatum.
- Nicht belegt: Eine Pflicht zu bestimmten Kennzeichnungen wie UN oder RKK für Privatpersonen haben wir in den geprüften Rechtsquellen nicht gefunden.
Wie viel Benzin kann ich für das Notstromaggregat lagern?
In einer Kleingarage dürfen Sie für ein Benzin-Notstromaggregat höchstens 20 Liter Benzin vorhalten, bei Diesel sind es bis zu 200 Liter. In der Wohnung gilt für Diesel nach dem Wortlaut der Feuerungsverordnung eine Höchstmenge von 100 Litern.
Das BBK schreibt, bei der Auswahl des Antriebs sollten „Vorschriften zur Lagerung von Kraftstoffen und der Kraftstoffbezug bei einem Stromausfall“ berücksichtigt werden. Wie lange eine Füllung reicht, hängt vom Gerät ab und steht in der Bedienungsanleitung Ihres Aggregats; einen allgemeinen Verbrauchsrichtwert nennen wir nicht, weil wir dafür keine amtliche oder Herstellerquelle gefunden haben.
Welcher Kraftstoff schneller altert, lässt sich nicht einheitlich sagen: Honda schreibt, Benzin beginne nach etwa einem Monat Lagerung zu altern, und das BSI beschreibt den Biodiesel-Anteil im Diesel als „nicht langzeitstabil“. Die Angaben sind nicht vergleichbar; Wortlaut und Geltungsbereich beider Quellen finden Sie im Abschnitt zur Haltbarkeit. Weiter: Notstromaggregat: Benzin, Diesel oder Gas?, Notstromaggregat einspeisen: was erlaubt ist und Notstrom-Rechner. Was bei einem Ausfall zuerst zu tun ist, steht unter Stromausfall: Was tun?
Stromerzeuger dürfen laut BBK nicht in Innenräumen betrieben werden; aufgrund der Abgase besteht Erstickungsgefahr. Die Bedienungsanleitung des Honda EU20i schreibt: „Der Generator darf auf keinen Fall in einer Garage, in einem Haus bzw. in der Nähe geöffneter Fenster oder Türen betrieben werden.“ Die Anleitung nennt Kohlenmonoxid ein „farb- und geruchloses Giftgas“, dessen Einatmung „tödlich wirken“ kann. Stromerzeuger mit Verbrennungsmotor „dürfen nur im Stillstand betankt werden“ (DGUV Information 203-032, für Bau- und Montagestellen); verschütteter Kraftstoff und heiße Anlagenteile bedeuten laut BBK Brandgefahr.
Wie lange kann man Benzin im Kanister lagern? Honda: etwa ein Monat bis zur Alterung
Nach Honda beginnt Benzin nach etwa einem Monat Lagerung zu altern; im Handbuch des EU20i warnt Honda, Benzin könne „schlimmstenfalls“ schon innerhalb von 30 Tagen unbrauchbar werden. Eine amtliche oder sonst einheitliche, verbindliche Frist haben wir in keiner geprüften Quelle gefunden.
Wir zeigen die Angaben deshalb getrennt nach Quelle und nennen keinen gemeinsamen Wert. Die Tabelle enthält, was Honda schreibt, jeweils mit Geltungsbereich; für Diesel folgt darunter die Angabe einer Bundesbehörde.
Was schreibt Honda zur Haltbarkeit von Benzin?
| Quelle | Aussage zu Benzin | Geltung und Einschränkung |
|---|---|---|
| Honda Engines Europe, Kraftstoff-Merkblatt (PDF, erstellt 27.09.2017, geändert 31.07.2023) | „Benzin fängt nach etwa einem Monat Lagerung an zu altern.“ Stabilisator „direkt nach dem Kauf ins frische Benzin“, „sofern von einer Lagerzeit größer einem Monat auszugehen ist“. „Altes Benzin lässt sich mit dem Benzin-Stabilisator nicht regenerieren.“ Der Stabilisator selbst: „max. 2 Jahre nach dem Öffnen der Flasche aufbewahren“. Lagerung in einem „sauberen, zugelassenen, dicht verschlossenen Behälter“ an einem „kühlen, schattigen Ort“. | Honda-Produkte (Motoren, Aggregate). |
| Honda EU20i, Bedienungsanleitung (PDF vom 29.08.2012) | „Schlimmstenfalls kann Benzin schon innerhalb von 30 Tagen unbrauchbar werden.“ „Niemals abgestandenes oder verschmutztes Benzin … verwenden.“ Bei einer Außerbetriebsetzung von mehr als 30 Tagen Tank und Vergaser entleeren. | Modell EU20i, nicht EU22i; Anleitung von 2012. |
Eine Haltbarkeitsangabe einer Behörde für Benzin haben wir nicht gefunden. Die kostenpflichtige Norm DIN EN 228 haben wir nicht eingesehen.
Wie lange hält Diesel nach Angaben einer Behörde?
Laut BSI geht die Dieselnorm DIN EN 590 von einer maximalen Lagerzeit von 90 Tagen aus. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schreibt in „Neue Erkenntnisse zur Lagerfähigkeit von Brennstoffen für Netzersatzanlagen“ (Stand Januar 2015): „Die den Dieselkraftstoff beschreibende Norm DIN EN 590 geht bei allen darin genannten technischen Werten davon aus, dass Diesel bei der üblichen Nutzung in Fahrzeugen oder dauerhaft laufenden ortsfesten Dieselmotoren eine maximale Lagerzeit von 90 Tagen hat.“ Den Biodiesel-Anteil (FAME) nennt das BSI „nicht langzeitstabil“; er zersetze sich „selbst unter optimalen Lagerbedingungen mit der Zeit in Wasser und Säuren“.
Das BSI fasst eine Studie des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO) von 2014 zusammen, die Brennstoff aus 74 stationären Netzersatzanlagen untersuchte. Der Brennstoff lagerte dort mitunter über mehrere Jahre, der Probenort war ein Tagestank neben einer auf etwa 30 bis 40 °C vorgeheizten Anlage. Bei Diesel nach DIN EN 590 (25 Anlagen) waren 8 (32 %) nicht mehr verwendbar, 7 (28 %) sollten sofort verbraucht oder innerhalb von 3 Monaten ersetzt werden, 8 (32 %) waren grenznah und 2 (8 %) uneingeschränkt nutzbar. Diese Zahlen lassen sich nicht auf einen privaten Kanister übertragen.
Kann man 10 Jahre altes Benzin noch verwenden?
Nach Honda nicht: Honda rät davon ab, abgestandenes Benzin zu verwenden (Handbuch EU20i: „Niemals abgestandenes oder verschmutztes Benzin … verwenden.“); eine Herstellerangabe für zehn Jahre haben wir nicht gefunden. Altes Benzin lässt sich laut Honda mit Stabilisator nicht regenerieren.
Ist 3 Jahre altes Benzin noch gut?
Eine belegte Haltbarkeit von drei Jahren haben wir nicht gefunden: Honda sieht den Stabilisator nur für frisches Benzin vor und nennt keine Haltbarkeitsdauer für behandeltes Benzin; laut Anleitung des EU20i werden Tank und Vergaser bei mehr als 30 Tagen Stillstand entleert.
Wie kann man Benzin länger haltbar machen?
Lagern Sie Benzin nach Honda in einem sauberen, zugelassenen, dicht verschlossenen Behälter an einem kühlen, schattigen Ort; einen Stabilisator geben Sie direkt ins frische Benzin.
- Kühl und schattig: Honda verlangt einen „kühlen, schattigen Ort“ und rät, das Benzin vor hohen Temperaturen zu schützen; eine Temperatur nennt Honda nicht.
- Sauberer, dichter Behälter: Honda verlangt einen „sauberen, zugelassenen, dicht verschlossenen Behälter“; ein Stahlbehälter darf keinerlei Korrosion aufweisen.
- Stabilisator sofort: Honda rät, ihn direkt nach dem Kauf ins frische Benzin zu geben, wenn eine Lagerzeit von mehr als einem Monat zu erwarten ist; er verlängert laut Honda „die Lagerfähigkeit des Benzins im Benzintank und im Vergaser“. Altes Benzin regeneriert er nicht, und der Stabilisator selbst hält nach dem Öffnen höchstens 2 Jahre.
- Alkylatbenzin: Honda geht davon aus, dass bei Verwendung von Alkylatbenzin keine Beeinträchtigung auftritt, gibt aber wegen der unterschiedlichen Sorten keine Empfehlung ab.
Wir empfehlen hier kein Stabilisator-Produkt, weil keine Wirkung im Vergleich belegt ist. Wie Sie die Lagerung mit den Rechtsvorschriften vereinbaren, steht in der Übersicht nach Ort.
Häufige Fragen
Wie lange kann man Benzin in Kanistern lagern?
Honda schreibt, Benzin beginne nach etwa einem Monat zu altern, und warnt im Handbuch des EU20i, es könne schlimmstenfalls schon innerhalb von 30 Tagen unbrauchbar werden. Eine einheitliche, verbindliche Frist haben wir nicht gefunden.
Kann man 10 Jahre altes Benzin noch verwenden?
Honda rät davon ab, abgestandenes Benzin zu verwenden; eine Herstellerangabe für zehn Jahre haben wir nicht gefunden.
Wie kann man Benzin länger haltbar machen?
Nach Honda in einem sauberen, zugelassenen, dicht verschlossenen Behälter an einem kühlen, schattigen Ort lagern; einen Stabilisator gleich nach dem Kauf ins frische Benzin geben.
Ist 3 Jahre altes Benzin noch gut?
Honda sieht den Stabilisator nur für frisches Benzin vor und nennt keine Haltbarkeitsdauer für behandeltes Benzin. Eine belegte Aussage zur Verwendbarkeit nach drei Jahren haben wir nicht.
Wie viel Benzin darf man in der Garage lagern?
In der Kleingarage bis 100 m² höchstens 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel, außerhalb des Fahrzeugs und in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. In Mittel- und Großgaragen, auch größeren Tiefgaragen, ist die Lagerung brennbarer Stoffe außerhalb von Fahrzeugen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen nicht zulässig, in Bayern nur in „unerheblichen Mengen“.
Wie viel Benzin darf man im Keller lagern?
Das BBK nennt höchstens 10 Kilogramm Benzin bzw. 20 Kilogramm Diesel (mit Verweis auf eine Arbeitsschutzregel, die für Privathaushalte nicht gilt). Für Benzin haben wir keine Rechtsgrundlage gefunden. Für Heizöl und Diesel in Kellerräumen außerhalb der Wohnung gilt die Feuerungsverordnung: bis 1.000 Liter.
Wie viel Benzin darf man im Auto mitführen?
Privatpersonen sind vom Gefahrgutrecht freigestellt (ADR): bis 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit, wenn der Kraftstoff für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt und der Kanister dicht verschlossen ist.
Wie viel Diesel darf man in der Wohnung lagern?
Höchstens 100 Liter Heizöl oder Dieselkraftstoff nach der Feuerungsverordnung (zum Beispiel § 12 Abs. 2 FeuVO NRW); für Benzin nennt sie keine Mengengrenze. Die Grenze gilt nach dem Wortlaut auch für Diesel, der für ein Notstromaggregat gelagert wird.
Quellen
- Freistaat Bayern: GaStellV § 17 und § 1, Text gilt ab 01.10.2025, abgerufen 05.10.2026
- Nordrhein-Westfalen: Sonderbauverordnung (SBauVO) § 139, Fassung gültig ab 15.11.2019, geprüft 05.10.2026
- Nordrhein-Westfalen: Feuerungsverordnung (FeuVO NRW), Fassung gültig ab 01.01.2019, geprüft 05.10.2026
- Freistaat Bayern: Feuerungsverordnung (FeuV) § 12, Text gilt ab 01.01.2013, geprüft 05.10.2026
- Land Baden-Württemberg: Garagenverordnung (GaVO) § 14 vom 7. Juli 1997 (GBl. 1997, 332), geprüft 05.10.2026
- Land Niedersachsen: Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO) § 19, Fassung ab 01.11.2012, geprüft 05.10.2026
- Freistaat Sachsen: Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung (SächsGarStellplVO) § 19, Fassung vom 01.09.2011, geprüft 05.10.2026
- Land Hessen: Garagenverordnung (GaV) vom 13.05.2024, § 21, Gesetz- und Verordnungsblatt 2024 Nr. 18 vom 21.05.2024, geprüft 05.10.2026
- Bauministerkonferenz: Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (M-GarVO), Fassung 14.07.2022, zuletzt geändert 10.12.2024 (§§ 21 Abs. 2, 24 Nr. 3); Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV), Stand 09/2007, zuletzt geändert 28.11.2023 (§ 13); beides Muster, selbst nicht verbindlich, geprüft 05.10.2026
- Gesetze im Internet: § 1 Gefahrstoffverordnung, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 337; 2026 I Nr. 44), abgerufen 05.10.2026
- Gesetze im Internet: AwSV § 1, abgerufen 05.10.2026
- Gesetze im Internet: GGVSEB § 1, neugefasst durch Bek. v. 26.8.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 242), abgerufen 05.10.2026
- Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW, KomNet: Wieviel Kraftstoff (z.B. Benzin) darf eine Privatperson im eigenen PKW mitführen? (zitiert ADR 1.1.3.1 a), Stand 09.02.2015, abgerufen 05.10.2026
- Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW, KomNet: Wie lange dürfen Reservekanister genutzt und welche Mengen dürfen max. ohne Auflagen transportiert werden? (zitiert ADR 4.1.1.15), Stand 20.08.2024, abgerufen 05.10.2026
- DGUV: DGUV Information 203-032 (Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen), Ausgabe Juli 2025
- BBK: Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe, Ausgabe 3, Stand Januar 2019, S. 12
- Honda Engines Europe: Kraftstoff-Merkblatt (PDF, erstellt 27.09.2017, geändert 31.07.2023), abgerufen 30.09.2026
- Honda: Bedienungsanleitung EU20i (PDF vom 29.08.2012), abgerufen 30.09.2026
- BSI: Neue Erkenntnisse zur Lagerfähigkeit von Brennstoffen für Netzersatzanlagen, Stand Januar 2015, S. 5–7 und 10